Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Gesetzlich sind sie verpflichtet, spätestens am vierten Krankheitstag eine Bescheinigung vorzulegen.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied am Mittwoch aber, dass Arbeitgeber schon am ersten ...