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Gesundheitspolitik

Arbeitgeber darf Attest am ersten Krankheitstag fordern

  • dpa

  • Mi, 14. November 2012, 12:29 Uhr
    Deutschland

Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Gesetzlich sind sie verpflichtet, spätestens am vierten Krankheitstag eine Bescheinigung vorzulegen.

Jeder Arbeitnehmer war im vergangenen ...chnittlich an 9,5 Tagen krankgemeldet.  | Foto: dpa
Jeder Arbeitnehmer war im vergangenen Jahr durchschnittlich an 9,5 Tagen krankgemeldet. Foto: dpa
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied am Mittwoch aber, dass Arbeitgeber schon am ersten ...

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