Beweislast
Arbeitgeber muss Arbeitszeit verlässlich erfassen
Arbeitgeber sind verpflichtet, ein "objektives", "verlässliches" und "zugängliches" Zeiterfassungssystem einzurichten.
Beweislast
Arbeitgeber sind verpflichtet, ein "objektives", "verlässliches" und "zugängliches" Zeiterfassungssystem einzurichten.
Bereits Abonnent/in? Anmelden
Jetzt diesen Artikel lesen!
nach 3 Monaten jederzeit kündbar