Asbest bleibt eine Gefahr
Weiterverwendung und -verkauf verboten / Eindringliche Warnung des Landratsamtes.
ORTENAU. Asbest galt lange als ideales Isolier- und Brandschutzmaterial und wurde im Baugewerbe gerne eingesetzt, ehe Herstellung und Wiederverwendung im Jahr 1992 verboten wurden. Doch immer noch finden sich in vielen älteren Gebäuden asbesthaltige Materialien: auf dem Dach, in den Fassaden, in Fußböden, an Heizungsanlagen oder in Kabelkanälen. Und auch heute noch wird Asbest weitergegeben und weiterverwendet. Das Landratsamt warnt davor: Dies sei illegal.
Julia Morelle ist Leiterin des Amtes für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht des Landratsamtes und also solche zuständig für die Einhaltung der Asbest-Entsorgungsvorschriften. Ihre ...