200 Euro ihres Vermögens dürfen Asylbewerber in Deutschland behalten. Damit sind sie in dieser Hinsicht deutlich schlechter gestellt als Empfänger von Hartz IV.
Beide Gruppen müssen zunächst ihr Vermögen aufzehren, bevor sie Leistungen des Staates erhalten, die ihr Existenzminimum sichern sollen. Allerdings ...