Strafrechtlich sind die Stiche mit einem Küchenmesser, die eine 69-jährige Frau am Abend des 22. September 2013 ihrem 74-jährigen Lebensgefährten in Emmendingen zugefügt hatte, ein versuchter Mord und eine gefährlicher Körperverletzung. Zur Ahndung hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg unter der Leitung der Vorsitzenden Richterin Eva Kleine-Cosack am Freitagnachmittag eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt.
Die Richter sind dem Geständnis der Angeklagten gefolgt. Bis auf einen Punkt: Dass sie den 74-Jährigen "ausschließlich aus Mitleid" mit in den eigenen Tod mitnehmen wollte, glauben sie ihr nicht. Die Angeklagte habe auch aus Wut zugestochen, so Kleine-Cosack: "Die ...