Auch Betreute dürfen wählen
Koalition einigt sich nach Verfassungsgerichtsurteil auf Wahlrechtsreform / Kein Ausschluss mehr.
BERLIN (dpa). Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung in allen Angelegenheiten werden nicht länger pauschal von Wahlen ausgeschlossen. Nach monatelangem Ringen einigte sich die Koalition auf eine entsprechende Reform des Wahlrechts.
Die im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz bestehenden Wahlrechtsausschlüsse würden aufgehoben, heißt es in einem gemeinsamen Antrag von Union und SPD, der der ...