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Allgemeinverfügung

Auch den Hochschwarzwald trifft das Betretungsverbot

akh, cm, tab

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Fr, 20. März 2020 um 18:53 Uhr

Titisee-Neustadt

Ab Samstag bis voraussichtlich 5. April gilt ein sogenanntes Betretungsverbot für öffentliche Flächen. Was bedeutet das? Was sagen die Bürgermeister?

Leere Spielplätze, wie hier am Felsele.  | Foto: Eva Korinth
Leere Spielplätze, wie hier am Felsele. Foto: Eva Korinth
Das Betretungsverbot
Nach und nach laufen am Freitagmittag aus den Rathäusern Löffingen, Hinterzarten und Titisee-Neustadt die Nachrichten über das Betretungsverbot ein. Alle Kommunen im Landkreis erlassen es auf Empfehlung des Gesundheitsamts. Die Allgemeinverfügung gilt für alle öffentlichen Plätze wie Straßen, Wege, Gehwege, öffentliche ...

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