Auch Rasenmäher müssen still sein
Elfriede Mosmann
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Mo, 20. Oktober 2008
Winden im Elztal
Gemeinderat will, dass auch Haus- und Gartenarbeiten und nicht nur der Spielplatz dem Ruhegebot in der Mittagszeit unterliegen
WINDEN Ab jetzt unterliegen auch Haus- und Gartenarbeiten, wie die Kinderspielplätze, in Winden von 12 bis 14 Uhr der Mittagsruhe. So hat es der Gemeinderat beschlossen.
Erneut stand die Änderung der Polizeiverordnung auf der Tagesordnung, wo es um Ruhestörung durch Rasenmäher oder Kinder von 12 bis 14 Uhr ging. Vor ...