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BVG weist Beschwerde ab

Audi-Chef war zu Recht in Haft

Christian Rath
  • Mo, 13. Mai 2019, 20:53 Uhr
    Wirtschaft

Der frühere Audi-Chef Rupert Stadler ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seinen Haftbefehl gescheitert.

Rupert Stadler  | Foto: dpa
Rupert Stadler Foto: dpa
Die zeitweise Inhaftierung und das noch bestehende Kontaktverbot zu seinen früheren Kollegen verletzten Stadlers Grundrechte nicht. Gegen ...

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