Account/Login

Auf die Ausstattung kommt es an

  • Berit Waschatz (dpa)

  • Sa, 21. März 2015
    Haus & Garten

Ein Vermieter kann die Miete nicht beliebig erhöhen / Zur Orientierung dienen ein gültiger Mietspiegel oder drei vergleichbare Wohnungen.

Eine Mieterhöhung ist nicht immer gerechtfertigt.   | Foto: Kai Remmers/dpa
Eine Mieterhöhung ist nicht immer gerechtfertigt. Foto: Kai Remmers/dpa
Gesetzliche Vorgaben bestimmen, wann, um wie viel und wie oft ein Vermieter die Miete erhöhen darf. So gilt nach Angaben des Deutschen Mieterbunds zum Beispiel für rund 20 Millionen Wohnungen in Deutschland das Vergleichsmietensystem. Danach sind Mieterhöhungen immer nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel