Auf Skipisten in Baden-Württemberg gilt ab Samstag 2-G-Plus. Über das Wochenende hat die Landesregierung aber weitere Ausnahmen für Wintersportler zugelassen.
Ab morgen gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Zutrittsregelung bei Freizeiteinrichtungen – die auch für Skilifte gilt. Ungeimpfte dürfen nicht mehr auf die Piste. Geimpfte oder genesene Skifahrer müssen zusätzlich einen negativen Schnelltest vorzeigen. Von der 2-G-plus-Regelung und damit der Testpflicht befreit sind ...