Auseinandersetzungen nehmen zu
EXPERTEN ZUM THEMA (1): Bei gemeinschaftlichen Testamenten können nachträgliche Schenkungen zum Problem werden.
LÖRRACH. Die Interessen der Schlusserben aus einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament und die berechtigten Belange des überlebenden Ehegatten stehen bisweilen in einem Spannungsfeld. Wie sieht die rechtliche Situation aus? Was ist zu beachten?
AusgangsfallEheleute hatten sich in einem gemeinsamen Testament auf den Tod des Erstversterbenden gegenseitig als Erben und auf den Tod des Überlebenden die gemeinsamen Kinder je zur Hälfte als Erben eingesetzt. Das wesentliche Vermögen bestand aus einer Eigentumswohnung des Ehemannes. Der Ehemann verstarb bereits 1994. Die Ehefrau zog 2009 in ein ...