Account/Login

Auskunft mit Meterstab

Michael Krug
  • Fr, 18. März 2011
    Wehr

Zur Berechnung der versiegelten Flächen müssen Grundstücksbesitzer bald selbst Hand anlegen.

Art und Größe von versiegelten Flächen...der neuen gesplitteten Abwassergebühr.  | Foto: kathrin Blum
Art und Größe von versiegelten Flächen entscheiden künftig über die Höhe der Niederschlagswassergebühr. Sie ist ein Teil der neuen gesplitteten Abwassergebühr. Foto: kathrin Blum

WEHR. Mitte April werden die Wehrer Hausbesitzer die versiegelten Flächen ihrer Grundstücke der Stadt mitteilen müssen. Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der neu eingeführten Niederschlagswassergebühr. Sie ist Teil der gesplitteten Abwassergebühr, die die Stadt aufgrund eines Gerichtsurteils einführen muss. Am Dienstag, 12. April, gibt es dazu eine Bürgerinformationsveranstaltung.

Bislang wurde die Abwassergebühr allein nach der bezogenen Frischwassermenge berechnet. Künftig wird die Abwassergebühr getrennt in Niederschlagswasserbeseitigung und Schmutzwasserbeseitigung. Die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel