Account/Login

Ausnahmen werden leichter machbar

Ralf H. Dorweiler
  • Do, 26. September 2013
    Grenzach-Wyhlen

Veränderungssperre erschwert auch normale Unterhaltungsarbeiten auf dem BASF-Areal / Roche darf Baustelle einrichten.

Damit die Roche ihre Sanierung der Kes...rungssperre auf dem BASF-Areal nötig.   | Foto: Ralf Staub
Damit die Roche ihre Sanierung der Kesslergrube vorbereiten kann, waren Ausnahmen der Veränderungssperre auf dem BASF-Areal nötig. Foto: Ralf Staub

GRENZACH-WYHLEN. Über das Areal der BASF wurde bekanntlich eine Veränderungssperre verhängt. Jede bauliche Änderung ist nur noch über Ausnahmegenehmigung der Gemeinde möglich und bedarf der Entscheidung des Gemeinderats. Am Dienstag standen gleich mehrere Vorhaben auf dem Programm, die die Roche als Baustelleneinrichtung für die Sanierung ihre Teils der Kessergrube benötigt. Zudem ging es um Anträge der BASF zur Sicherstellung der Funktionalität.

Laut Beschlussvorlage ging es um einen Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre. Bereits der Zusatz im Titel "Generalbeschluss für Vorhaben der Altlastensanierungsmaßnahmen (Sanierungsprojekt Kesslergrube, Roche und BASF)", hatte bei der Bürgerinitiative Zukunftsforum den Verdacht erweckt, dass es um mehr gehen könnte – nämlich eine Art ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel