Account/Login

Pflege

Auszeit zur Pflege Angehöriger soll kommen

  • Armin Käfer

  • Mi, 15. Oktober 2014
    Deutschland

Maximal zwei Wochen lang soll es bis zu 90 Prozent des Nettogehalts geben / Rechtsanspruch auf Teilzeit zur Angehörigenpflege.

Angehörige sollen da sein können, wenn...wandter plötzlich zum Pflegefall wird.  | Foto: dpa
Angehörige sollen da sein können, wenn ein Verwandter plötzlich zum Pflegefall wird. Foto: dpa
BERLIN. Vor drei Jahren hatte die damalige Familienministerin Kristina Schröder (CDU) eine schöne Idee: Sie wollte Arbeitnehmern, die sich nebenher um pflegebedürftige Angehörige kümmern, das Leben erleichtern. Zu diesem Zweck erfand sie die sogenannte ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel