Account/Login

BGH

Baden-Württemberg muss Ex-Sicherungsverwahrte entschädigen

dpa-avis

Von dpa-avis

Do, 19. September 2013 um 14:27 Uhr

Deutschland

Muss der Staat Straftäter entschädigen, wenn sie zu lange in Sicherungsverwahrung saßen? Ja, so der BGH. Damit muss Baden-Württemberg vier Ex-Häftlingen einen Ausgleich zahlen, die in Freiburg einsaßen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden.  | Foto: dpa
Der Bundesgerichtshof hat entschieden. Foto: dpa
Geklagt haben vier Gewalt- und Sexualstraftäter, deren Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert worden ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel