Muss der Staat Straftäter entschädigen, wenn sie zu lange in Sicherungsverwahrung saßen? Ja, so der BGH. Damit muss Baden-Württemberg vier Ex-Häftlingen einen Ausgleich zahlen, die in Freiburg einsaßen.
Geklagt haben vier Gewalt- und Sexualstraftäter, deren Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert worden ...