Die Deutsche Bahn muss grundsätzlich mit billigerer Bus-Konkurrenz entlang ihrer Strecken leben. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die Richter machten deutlich, dass ein Fernbusverkehr, der deutlich günstiger als Bahnfahren ist, genehmigt werden kann. Allerdings trug die DB Fernverkehrs AG vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht trotzdem einen kleinen Sieg davon. Der 3. Senat hob die bereits erteilte Genehmigung einer Buslinie zwischen ...