Frauen haben keinen Anspruch, auf Bankformularen als "Einzahlerin" und als "Kontoinhaberin" angesprochen zu werden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil.
Geklagt hatte die 80-jährige Feministin Marlies Krämer. Sie hatte sich geärgert, dass in den Formularen ihrer Bank, der Sparkasse Saarbrücken, stets männliche Formulierungen benutzt wurden, also zum ...