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Bundesgerichtshof entscheidet in letzter Instanz

Bankkundin muss ein Kunde bleiben

Christian Rath
  • Di, 13. März 2018, 18:32 Uhr
    Wirtschaft

BZ-Plus Frauen haben keinen Anspruch, auf Bankformularen als "Einzahlerin" und als "Kontoinhaberin" angesprochen zu werden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil.

Die Sparkassen müssen keine neuen Formulare mit neuen Anreden drucken lassen.  | Foto: dpa
Die Sparkassen müssen keine neuen Formulare mit neuen Anreden drucken lassen. Foto: dpa
Geklagt hatte die 80-jährige Feministin Marlies Krämer. Sie hatte sich geärgert, dass in den Formularen ihrer Bank, der Sparkasse Saarbrücken, stets männliche Formulierungen benutzt wurden, also zum ...

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