Kündigt der Energieversorger wegen Zahlungsrückständen an, den Strom in den nächsten Tagen zu kappen, ist die Lage heikel. Verbraucherschützer raten, sich sofort beraten zu lassen.
Auch wer noch so knapp bei Kasse ist, sollte Miete und die Kosten für Strom und Heizung immer vor allen anderen Verpflichtungen bezahlen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sind bereits Stromschulden aufgelaufen, ...