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Bei Erbfällen gilt nun das Wohnsitzprinzip

  • Mo, 17. August 2015
    Kreis Lörrach

Die neue Erbrechtsverordnung der EU wirkt sich auch auf Beziehungen zur Schweiz aus.

Wer will, dass in jedem Fall das Erbre... muss dies testamentarisch festlegen.   | Foto: dpa
Wer will, dass in jedem Fall das Erbrecht seines Heimatlandes angewandt wird, muss dies testamentarisch festlegen. Foto: dpa
VILLAGE-NEUF (BZ). Wie bereits auf der regionalen BZ-Seite "Rat und Hilfe" vor einiger Zeit berichtet, gilt von heute, Montag, 17. August, an die neue Erbrechtsverordnung der EU. Diese vereinfache die bisher geltende Rechtslage, weil geregelt wird, welches nationale Erbrecht ...

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