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Bei Tantra-Massage wird Sexsteuer fällig

  • dpa

  • Di, 22. Juli 2014
    Südwest

Verwaltungsgerichtshof weist Revision einer Salonbesitzerin zurück / Bundesweit mehr als 700 Millionen Euro Vergnügungssteuer.

Eine Tantra-Massage ist mehr als Wellness, finden die Verwaltungsrichter.  | Foto: dpa
Eine Tantra-Massage ist mehr als Wellness, finden die Verwaltungsrichter. Foto: dpa
MANNHEIM/STUTTGART (dpa). Tantra-Massagen sind nicht bloß Wellness, sondern auch ein Sexerlebnis – und damit steuerpflichtig. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim ...

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