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EuGH-Urteil

Bei Vulkanausbrüchen sind Airlines in der Pflicht

  • afp

  • Do, 31. Januar 2013, 12:51 Uhr
    Wirtschaft

Vulkanausbrüche wie 2010 in Island können Flugunternehmen teuer zu stehen kommen. Denn sie müssen gestrandete Passagiere in solchen Fällen betreuen. Zeit- und Kostengrenzen gibt es nicht. Das hat das oberste EU-Gericht entschieden.

Airlines müssen Kunden auch bei Luftraumschließung betreuen .  | Foto: dpa
Airlines müssen Kunden auch bei Luftraumschließung betreuen . Foto: dpa
Flugunternehmen müssen sich auch bei Verspätungen durch Vulkanausbrüche um gestrandete Reisende kümmern. Das entschied das höchste EU-Gericht in Luxemburg ...

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