Vulkanausbrüche wie 2010 in Island können Flugunternehmen teuer zu stehen kommen. Denn sie müssen gestrandete Passagiere in solchen Fällen betreuen. Zeit- und Kostengrenzen gibt es nicht. Das hat das oberste EU-Gericht entschieden.
Flugunternehmen müssen sich auch bei Verspätungen durch Vulkanausbrüche um gestrandete Reisende kümmern. Das entschied das höchste EU-Gericht in Luxemburg ...