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"Beim Überholen gilt Mindestabstand von 1,50 Meter"

BZ-Redaktion

Von

Mi, 28. August 2019

Offenburg

ADFC nimmt Stellung zur teilweisen Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Offenburg / Forderung: Mehr Platz fürs Rad.

Helmut Schönberger  | Foto: Jannik Jürgens
Helmut Schönberger Foto: Jannik Jürgens
OFFENBURG (BZ). Für Teilabschnitte der Weingartenstraße, der Moltkestraße und der Zähringerstraße in Offenburg ist jüngst die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben worden (BZ vom 17. August). In der Mitteilung der Stadtverwaltung wird auf die Abstimmung der Maßnahme ...

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