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Schnee

Beim Winterdienst gilt kein Gewohnheitsrecht

  • AFP & dpa

  • Di, 29. Januar 2019, 08:00 Uhr
    Haus & Garten

Sobald Schnee vom Himmel rieselt, stellt sich die Frage: Wer muss eigentlich den Gehweg räumen – der Eigentümer oder der Mieter? Und muss er oder sie dafür extra früher aufstehen?

Schneeschippen – aber richtig   | Foto: dpa
Schneeschippen – aber richtig Foto: dpa
Wer muss schippen?
In der Regel sind die Haus- oder Wohnungseigentümer oder Vermieter für den Winterdienst verantwortlich. Diese Aufgabe kann auch auf den Mieter übertragen werden – aber nur, wenn dies im ...

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