Account/Login

Fall aus Freiburg

Bekam ein TB-Patient im Pflegeheim seine Medizin nicht regelmäßig?

Frank Zimmermann

Von

Di, 18. Februar 2020 um 16:42 Uhr

Südwest

BZ-Plus Die Nachlässigkeit des Pflegepersonals in einem Freiburger Seniorenheim soll für einen an Tuberkulose erkrankten 85 Jahre alten Mann gravierende Folgen gehabt haben. Lebenswichtige Medikamente blieben wohl liegen.

Unter Personalnot leiden sehr viele Senioreneinrichtungen in Deutschland.   | Foto: Federico Gambarini (dpa)
Unter Personalnot leiden sehr viele Senioreneinrichtungen in Deutschland. Foto: Federico Gambarini (dpa)
1/3
Christina Bolm erinnert sich noch genau an den Juni 2018. Damals stand sie vor der Entscheidung: Soll sie ihren damals fast 84-jährigen pflegebedürftigen Vater, der vier Monate wegen einer offenen Tuberkulose (TB) isoliert in der Universitätsklinik behandelt wurde, in einem Freiburger Seniorenwohnheim unterbringen – obwohl sie gehört hatte, dieses habe einen schlechten Ruf? Die Zusage für einen Heimplatz dort hatte sie – was keine Selbstverständlichkeit ist, wenn es schnell gehen soll. "Ich habe es dann trotzdem versucht." Heute hält sie das für einen großen Fehler.
Nun, eineinhalb Jahre später, klagt die Familie Bolm vor dem Landgericht gegen die Senioreneinrichtung – im Raum steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 90.000 Euro, betroffen sind insgesamt vier TB-infizierte Menschen.
Ein Blick zurück: Nach dem Tod seiner Frau Ende 2017 verschlechtert sich Günther Bolms Gesundheitszustand rasch. Im Februar 2018 stellen Ärzte bei ihm eine ansteckende, offene TB fest. Vier Monate ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel