Urteil aus Mannheim
BUND scheitert mit Berufung zur Kesslergrube
VGH sieht keine Klagebefugnis.
Im Streit um die Sanierung der Kesslergrube kann der Chemiekonzern BASF einen weiteren juristischen Erfolg verbuchen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Berufung des Bundes für Umwelt und Naturschutz gegen die geplante Einkapselung zurückgewiesen. Damit muss BASF das belastete Erdreich nicht ausheben, sondern darf es vor Ort belassen und da sichern. Indes kann gegen die Entscheidung noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte gegen das Sanierungsverfahren geklagt und ...