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Raserprozess

Berliner Mord-Urteil befeuert Debatte über Gesetzgebung

Norbert WalletWolfgang Mulke
  • &

  • Di, 28. Februar 2017
    Deutschland

Teilnehmer illegaler Autorennen, wie sie in Südbaden besonders oft auf den grenznahen Autobahnen ausgetragen werden, verursachen immer wieder schwere Unfälle. In Berlin wurden nun erstmals zwei Raser wegen Mordes verurteilt. Es befeuert die politische Debatte um Strafverschärfungen.

Die Unfallstelle im Herzen von Berlin:...s zu 170 Stundenkilometern lieferten.   | Foto: dpa
Die Unfallstelle im Herzen von Berlin: Hier starb vor mehr als einem Jahr ein unbeteiligter Autofahrer, weil sich zwei junge Männer ein Rennen mit bis zu 170 Stundenkilometern lieferten. Foto: dpa
Das Bundesverkehrsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Teilnahme an oder die Veranstaltung von illegalen Autorennen nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftatbestand einstuft. Der Strafrahmen soll dann bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe betragen. Auch der Bundesrat hatte im September eine Initiative aus Nordrhein-Westfalen mit demselben Strafrahmen beschlossen, die auch von der baden-württembergischen Landesregierung mitgetragen wurde. Für wünschenswert hält dies auch der Berliner Richter, der die zwei Todesfahrer zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt hat. Beide Männer sind Wiederholungstäter. Mit einer empfindlichen ersten Strafe für Raserei, so führte Richter Ralph Ehestädt, wäre das tragische Rennen am Kurfürstendamm in Berlin womöglich ausgeblieben.

Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte sich bereits für eine rasche gesetzliche Reaktion ausgesprochen. Ulrich Lange (CSU), der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion, lobte das Urteil. "Wer vorsätzlich Menschenleben aufs Spiel setzt, gehört ins Gefängnis", sagte er. Er forderte, das neue Gesetz müsse auch denjenigen einschließen, "der quasi im Rennen gegen sich selbst alleine die Straße jagt". Kirsten Lühmann, die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, hält die bestehenden Regeln zu illegalen Autorennen für nicht ausreichend. Die Koalition werde "möglichst noch vor Ende der Wahlperiode eine Neuregelung schaffen".

Kay Nehm, Präsident des deutschen Verkehrsgerichtstages, hält den Nachweis von Mordmerkmalen für schwierig – auch in Fällen wie dem, der jetzt in Berlin verhandelt wurde. "Für die Justizpraxis ist es einfacher, wenn das Strafgesetzbuch um einen speziellen Straftatbestand – nämlich den des illegalen Autorennens im Straßenverkehr – ergänzt würde", sagt er. Autorennen nur als Ordnungswidrigkeit zu bestrafen, werde dem Problem nicht gerecht.

Ressort: Deutschland

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 28. Februar 2017: PDF-Version herunterladen

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