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Vertrackte Situation

Beschäftigte müssen bei Kurzarbeit mit Steuernachzahlung rechnen

  • Uwe Westdörp

  • Mi, 05. August 2020, 19:25 Uhr
    Wirtschaft

Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Trotzdem verlangt das Finanzamt mitunter eine Nachzahlung. Nicht alle Kurzarbeiter müssen Steuern nachzahlen, Vorsichtige legen dafür aber Geld zurück.

Hilfreich ist das Kurzarbeitergeld, mitunter aber auch steuerlich vertrackt.  | Foto: Jens Büttner (dpa)
Hilfreich ist das Kurzarbeitergeld, mitunter aber auch steuerlich vertrackt. Foto: Jens Büttner (dpa)
Beschäftigten den Job sichern und Unternehmen entlasten: Das ist das Ziel der Kurzarbeit. Millionen von Menschen arbeiten weniger, und das Arbeitsamt übernimmt 60 beziehungsweise (bei mindestens einem Kind) 67 Prozent des entfallenden Nettoentgelts. Angenehm auch: Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Aber Achtung: Es kann passieren, dass das Finanzamt Steuern nachfordert.
Warum ...

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