Die Wasserentnahme aus dem Rhein und die Einleitung teils radioaktiver Substanzen über das Abwasser aus dem Akw Fessenheim sollen neu geregelt werden. EDF hat einen neuen Antrag gestellt – mit niedrigeren Grenzwerten als bisher.
Die für die Wasserentnahme aus dem Rheinseitenkanal und die Wieder-Einleitung geltende Genehmigung stammt aus der Zeit der Inbetriebnahme des Reaktors vor 36 Jahren und ist längst veraltet. Derzeit können Bürger im Elsass Einblick in die ...