Der Anspruch auf eine Entschädigung muss beim Gericht geltend gemacht werden / Gesetzgeber hat Erbstreitigkeiten im Blick.
WEIL AM RHEIN (us). "Geht das denn mit rechten Dingen zu", hat sich mancher am Samstag bei der Lektüre des Gerichtsberichts über die Verurteilung eines Angehörigen, der seine Eltern über Jahre gepflegt hat, gefragt. Was dem ...