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Betreuer dürfen sich nicht einfach selbst bezahlen

Ulrich Senf
  • Di, 22. November 2011
    Weil am Rhein

Der Anspruch auf eine Entschädigung muss beim Gericht geltend gemacht werden / Gesetzgeber hat Erbstreitigkeiten im Blick.

Wer das Geld von betreuten Personen ausgibt, muss sich an klare Regeln halten.   | Foto: dpa
Wer das Geld von betreuten Personen ausgibt, muss sich an klare Regeln halten. Foto: dpa
WEIL AM RHEIN (us). "Geht das denn mit rechten Dingen zu", hat sich mancher am Samstag bei der Lektüre des Gerichtsberichts über die Verurteilung eines Angehörigen, der seine Eltern über Jahre gepflegt hat, gefragt. Was dem ...

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