Betreuung von Ort zu Ort verschieden
Bei den Angeboten für Kleinkindbetreuung gibt es große Unterschiede zwischen den Gemeinden / Land erwartet Kofinanzierung.
BREISGAU. Vom dritten Geburtstag an haben Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in ihrer Gemeinde. Viele Eltern suchen aber schon vorher Betreuungsplätze für ihre Kinder. Die Angebote, die ihnen in den Gemeinden gemacht werden, könnten dabei unterschiedlicher kaum sein. Das gilt auch für die Raumschaft zwischen Freiburg und Kaiserstuhl.
Am weitesten gehen die beiden Kaiserstuhlgemeinden Bötzingen und Eichstetten. Beide finanzieren mit kommunalen Zuschüssen Kleinkindgruppen mit, die auch vom Land gefördert werden, weil sie den entsprechenden Anforderungen an personeller und räumlicher Ausstattung und im Betreuungskonzept genügen. In Bötzingen gibt es schon viele Jahre eine Kinderkrippe, mit zwei Gruppen ...