Kündigungsfrist
Betriebstreue lohnt sich
Gestaffelte Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit sind keine Altersdiskriminierung.
ERFURT. Arbeitnehmer, die lange in einem Betrieb arbeiten, sind auch in Zukunft durch längere Kündigungsfristen geschützt. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil. Die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sei keine verbotene Altersdiskriminierung.
Derzeit kann ein Beschäftigter, der zwei Jahre in einem Betrieb arbeitet, mit einer Frist von einem Monat ...