Im Betrugsprozess gegen den Ex-Dekan aus Lahr rückt eine Verständigung näher. Am Donnerstag ging es vor dem Landgericht Mannheim erstmals um ein mögliches Strafmaß.
Im Betrugsprozess um den früheren Lahrer Dekan E. steht erstmals ein Strafmaß im Raum. Der Anwalt des Angeklagten hält eine Freiheitsstrafe für angemessen, die nicht deutlich über vier Jahren liegen sollte. Die Staatsanwaltschaft sieht das ähnlich. Voraussetzung sei ein vorbehaltloses und von Reue geprägtes Geständnis. Eine Verkürzung des Verfahrens scheint ...