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Bewährung für betrogenen Betrüger

  • Mo, 08. November 2004
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

Vermögensloser Angeklagter hatte trotz Offenbarungseids eine Haushaltshilfe eingestellt, die er nicht bezahlen konnte.

BREISACH. Wer eine Haushaltshilfe engagiert und ihr verschweigt, dass er das vereinbarte Gehalt nur dann zahlen kann, wenn eine via Fax und Telefon angekündigte Erbschaft von 18 Millionen US-Dollar eintrifft, macht sich des Betrugs schuldig. Das hat das Amtsgericht Breisach jetzt im Fall eines 37-jährigen Mannes aus Ihringen entschieden und ihn zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten und zur Zahlung von 3000 Euro zu Gunsten der um drei Gehälter geprellten Haushaltshilfe verurteilt.

Im vergangenen April hatte der Fall des Ihringers schon einmal auf der Tagesordnung des Amtsgerichts gestanden. Damals hatte der kurz vor seiner Pensionierung stehende Strafrichter in der mündlichen Verhandlung keinen Hehl daraus gemacht, dass er weder den Unschuldsbeteuerungen ...

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