Bewährung für den reuigen Vater
Der Richter stellte 23 Verstöße gegen das Waffengesetz fest.
TRAUNSTEIN (dpa). Der Vater des jugendlichen Todesschützen im bayerischen Brannenburg muss nicht wegen fahrlässiger Tötung ins Gefängnis. Das Landgericht Traunstein verurteilte den 44-Jährigen gestern lediglich wegen 23 Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Bewährung wurde auf drei Jahre ausgesetzt.
Der 16-jährige Sohn des Angeklagten hatte vor elf Monaten mit einer Pistole des Vaters den 57-jährigen Internatsleiter erschossen. ...