Eine ehemalige Mitarbeiterin der Stadtkasse Freiburg muss nicht ins Gefängnis, obwohl sie 119.000 Euro unterschlagen hat. Das hat eine Berufungskammer des Landgerichts entschieden und eine zweijährige Bewährungsstrafe verhängt.
In dem Prozess wurde sowohl die damalige Prüfpraxis der Stadt Freiburg Stadtkasse gerügt, als auch das Verhalten der Landesjustizverwaltung. Der 64-jährigen Angeklagten war veruntreuende Unterschlagungen in 73 Fällen vorgeworfen worden, insgesamt soll sie einen Betrag von 119.000 Euro erschlichen haben.
Sie war von Beginn des Verfahrens an ...