Wegen schwerer räuberischer Erpressung und vorsätzlicher Körperverletzung, sowie schweren Diebstahls hat das Schöffengericht einen 42 Jahre alten Arbeitslosen aus Lahr zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Trotz 17 Vorstrafen wurde die Vollstreckung der Strafe noch einmal zur Bewährung ausgesetzt.
Am 7. Oktober ...