Account/Login

Riskante Geschäfte

BGH: Bei Schwarzarbeit keine Haftung für Pfusch

  • Diana Niedernhöfer (dpa)

  • Fr, 02. August 2013, 00:19 Uhr
    Wirtschaft

Wer einen Handwerker schwarz beauftragt, geht künftig ein großes Risiko ein. Denn bei Pfusch bestehen keine Ansprüche auf Nachbesserung, wie der BGH entschieden hat.

In Deutschland wird laut Schätzungen j...ers anfällig gilt die Bauwirtschaft.    | Foto: dpa
In Deutschland wird laut Schätzungen jeder siebte Euro schwarz umgesetzt. Als besonders anfällig gilt die Bauwirtschaft. Foto: dpa
Der Handwerker schien günstig zu sein. Außerdem kannte man sich. Also beauftragte die Hausbesitzerin den netten Nachbarn, die Hausauffahrt zu pflastern. Die 1800 Euro dafür bekam er bar auf die Hand – ohne Rechnung, ohne ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel