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Digitalisierte Bücher

BGH erlaubt großzügige Nutzung "elektronischer Leseplätze"

Christian Rath

Von

Fr, 17. April 2015 um 07:02 Uhr

Computer & Medien

Bibliotheken dürfen ihre Bücher einscannen und an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung stellen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof.

Das Land Sachsen hat  2014 ein Program...in in der  Landesbibliothek in Dresden  | Foto: Matthias Hiekel
Das Land Sachsen hat 2014 ein Programm zur Digitalisierung von Büchern aus Bibliotheken aufgelegt. Hier eine Mitarbeiterin in der Landesbibliothek in Dresden Foto: Matthias Hiekel
Den Nutzern darf sogar erlaubt werden, Teile der eingescannten Bücher auf einen USB-Stick zu laden und mit nach Hause zu nehmen.
Seit 2006 haben öffentliche Bibliotheken die Möglichkeit, in ihren Räumen elektronische Leseplätze ...

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