Mieterhöhungen dürfen im ganzen Stadtgebiet begrenzt werden, nicht nur in besonders begehrten Vierteln. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) und gab den Landesregierungen einen weiten politischen Spielraum bei der Festlegung von Gebieten mit abgesenkter Kappungsgrenze.
Das mieterfreundliche Urteil lässt sich wohl auch auf die jüngst eingeführte Mietpreisbremse für Neuverträge übertragen.
Wenn ein Vermieter in einem bestehenden Mietverhältnis die Miete erhöhen will, muss er ...