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Urteil

BGH stärkt Mieterrechte – Kündigung wegen geringen Gehalts unzulässig

  • dpa

  • Mi, 31. Januar 2018, 21:04 Uhr
    Bildung & Wissen

Nach dem Tod des Hauptmieters dürfen Partner oder Kinder den Vertrag übernehmen und nur mit sehr gutem Grund auf die Straße gesetzt werden. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern gestärkt.  | Foto: dpa
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern gestärkt. Foto: dpa
Ein niedriges Gehalt ist noch lange kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Mittwoch die Klage ...

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