Nach dem Tod des Hauptmieters dürfen Partner oder Kinder den Vertrag übernehmen und nur mit sehr gutem Grund auf die Straße gesetzt werden. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern gestärkt.
Ein niedriges Gehalt ist noch lange kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Mittwoch die Klage ...