Ein Rentner will zu seiner Wohnung einen Aufzug und scheut keine Kosten. Aber Nachbarn stellen sich quer. Das Urteil zeigt, dass Barrierefreiheit nicht um jeden Preis zu haben ist.
Ein Gehbehinderter kann zwar auf eine Rampe oder einen Treppenlift zur eigenen Wohnung pochen - der Einbau eines Fahrstuhls ist aber so gravierend, dass es dafür die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer ...