Prozess
Bier nicht als "bekömmlich" bewerben
Ein Bierhersteller aus Leutkirch unterliegt erneut vor Gericht, will aber trotzdem weiterkämpfen.
RAVENSBURG (dpa). Darf man Bier als "bekömmlich" bewerben? Nein, sagt das Landgericht Ravensburg. Es ist bereits das zweite Urteil in dem Zwist zwischen einer Brauerei und einem Wettbewerbsverband. Der Bierhersteller will trotzdem weiterkämpfen.
Die Brauerei Härle aus Leutkirch erleidet damit erneut eine Schlappe. "Bekömmlich" sei eine gesundheitsbezogene Angabe, urteilte der Vorsitzende Richter Peter Balensiefen am Landgericht Ravensburg. Diese seien nach einer ...