Account/Login

Prozess

Bier nicht als "bekömmlich" bewerben

  • dpa

  • Mi, 17. Februar 2016
    Panorama

Ein Bierhersteller aus Leutkirch unterliegt erneut vor Gericht, will aber trotzdem weiterkämpfen.

  | Foto: eyetronic (Fotolia)
Foto: eyetronic (Fotolia)

RAVENSBURG (dpa). Darf man Bier als "bekömmlich" bewerben? Nein, sagt das Landgericht Ravensburg. Es ist bereits das zweite Urteil in dem Zwist zwischen einer Brauerei und einem Wettbewerbsverband. Der Bierhersteller will trotzdem weiterkämpfen.

Die Brauerei Härle aus Leutkirch erleidet damit erneut eine Schlappe. "Bekömmlich" sei eine gesundheitsbezogene Angabe, urteilte der Vorsitzende Richter Peter Balensiefen am Landgericht Ravensburg. Diese seien nach einer ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel