Account/Login

Böllern mit Rücksicht

  • Mi, 28. Dezember 2016
    Weil am Rhein

Stadtverwaltung weist auf Verbotszonen und wichtige Sicherheitsvorkehrungen hin.

WEIL AM RHEIN (BZ). Wie bereits im vergangenen Jahr weist die Stadtverwaltung wieder auf die Regelungen hin, die an Silvester für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten. Demnach ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern verboten.

Dabei ist ein Mindestabstand von etwa 200 Metern zu den genannten Einrichtungen einzuhalten. Die Grafik zeigt, wo nach den rechtlichen Regelungen das Abbrennen von Feuerwerk in Weil am ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel