Account/Login

Brachliegendes Kapital

  • Matthias Schäfer

  • Sa, 17. Januar 2009
    Geld & Finanzen

Mieter müssen sich bei der Mietkaution nicht mit niedrigen Zinsen zufrieden geben – es gibt Alternativen zum Sparbuch

Im Einmachglas darf die Mietkaution nicht aufbewahrt werden.   | Foto: fotolia.com
Im Einmachglas darf die Mietkaution nicht aufbewahrt werden. Foto: fotolia.com
Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag wird in der Regel auch die Kaution für die Wohnung fällig. Diese darf höchstens drei Monatsmieten betragen und muss beim Vermieter hinterlegt werden. In den meisten Fällen wird die Kaution auf Sparbüchern angelegt. Und dort ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel