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Branntwein und Rauchen verboten

Roland Weis

Von

Fr, 26. Januar 2018

Titisee-Neustadt

BZ-Plus 1934 galten strenge Regeln für Beschäftigte der Stadt Neustadt.

Die Verbote gemäß Paragraf 7   | Foto: Fotos: stadtArchiv
Die Verbote gemäß Paragraf 7 Foto: Fotos: stadtArchiv

TITISEE-NEUSTADT. Tarifverträge, Arbeitsrecht, Arbeitsschutzgesetze und Sozialgesetze bestimmen heute für Angestellte und Arbeiter einer Stadtverwaltung die Rahmenbedingungen. Das war nicht immer so: 1934 gab es eine "Betriebsordnung" für die städtischen Bediensteten in Neustadt.

Diese Dienstordnung, aufbewahrt von Martin Vogelbacher im Stadtarchiv, haucht natürlich den Geist der Nationalsozialisten aus. So definierte sie die Stadtverwaltung als ...

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