Branntwein und Rauchen verboten
1934 galten strenge Regeln für Beschäftigte der Stadt Neustadt.
TITISEE-NEUSTADT. Tarifverträge, Arbeitsrecht, Arbeitsschutzgesetze und Sozialgesetze bestimmen heute für Angestellte und Arbeiter einer Stadtverwaltung die Rahmenbedingungen. Das war nicht immer so: 1934 gab es eine "Betriebsordnung" für die städtischen Bediensteten in Neustadt.
Diese Dienstordnung, aufbewahrt von Martin Vogelbacher im Stadtarchiv, haucht natürlich den Geist der Nationalsozialisten aus. So definierte sie die Stadtverwaltung als ...