Vehement widerspricht die Bürgerinitiative (BI) für eine verträgliche Retention Breisach/Burkheim der Behauptung der Umweltverbände, dass die Genehmigung für den Polderraum Breisach/Burkheim nur mit den sogenannten ökologischen Flutungen möglich sei (BZ vom 1. März). "Für diese Behauptung gibt es keine gesetzliche Grundlage", schreibt BI-Vorsitzender Lothar Neumann in einer Pressemitteilung.
BREISACH/VOGTSBURG (BZ). Die bisherige Rechtsprechung besage lediglich, dass die ökologischen Flutungen als Ausgleichsmaßnahme zulässig seien. Sie seien aber ...