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"Bringen Sie Ihr Leben auf die Reihe"

  • Di, 28. Juli 2015
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

Ein 21-Jähriger, der Aktfotos einer Bekannten ins Internet stellte, muss 500 Euro Schmerzensgeld zahlen und eine Therapie fortsetzen.

BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD/ FREIBURG. Wer Bilder von Fremden ohne deren Genehmigung ins Internet stellt, macht sich einer Verletzung des persönlichen Lebensbereichs schuldig. Das Strafgesetzbuch sieht im Paragraphen 201a dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Jetzt sprach das Amtsgericht in Freiburg einen geständigen 21-Jährigen aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald dieser Tat schuldig.

Ihm wurde nach Jugendstrafrecht aufgeben, an eine junge Frau 500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen und bereits begonnene Therapien fortzusetzen. Sein Computer und sein Handy wurden als Tatmittel eingezogen. Schon der erste Eindruck des Angeklagten ist eindeutig: Das sitzt einer, der ...

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