Die sehr milde Sanktion sei einzig und allein der Tatsache geschuldet, dass die Taten erst kurz vor ihrer Verjährung verhandelt wurden, betonte das Gericht. Die Beweise seien "eindeutig".
Eine Verwarnung und Geldstrafe auf Bewährung sowie eine Geldzahlung an die geschädigte Firma – so lautete schlussendlich das Urteil für zwei Brüder, die in den Jahren 2010 bis 2013 eine im Elztal angesiedelte Firma um Hunderttausende Euro betrogen haben sollen. Die sehr milde Sanktion wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue sei einzig und allein der Tatsache geschuldet, dass die Taten erst kurz vor ihrer Verjährung verhandelt wurden, ...