Gemeinnützige Organisationen sollen Sammelklagen anstrengen können / Kritik aus der Industrie.
BRÜSSEL. Sammelklagen, bei denen ein Kläger Wiedergutmachung für eine ganze Gruppe von Konsumenten erstreitet, sollen künftig auch in der EU möglich sein. Klageberechtigt sollen aber nur gemeinnützige Organisationen wie Verbraucherschutzgruppen sein. Damit will die ...